Im Folgenden finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zur Anmietung unserer Vereinshalle. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns gerne eine E‑Mail an info@einigkeit-soest.de. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.
Oder stellen Sie Ihre Frage der Community auf unserer Facebook-Seite Nordstern Einigkeit.
Frage 1: Muss ich die genutzten Räume selber reinigen oder wird die Reinigung übernommen?
Der Mietvertrag sieht vor, dass Sie die Räume gereinigt erhalten und besenrein wieder verlassen. Die Endreinigung wird durch uns übernommen. Hierfür berechnen wir einen Stundensatz von 35 €. Der tatsächliche Aufwand wird im persönlichen Beratungsgespräch erläutert.
Frage 2: Muss ich Getränke über den Verein beziehen?
Wein und Schnäpse dürfen selbst mitgebracht werden. Bier der Marke Krombacher sowie alkoholfreie Getränke müssen über den Verein bezogen werden.
- Bei mitgebrachten Getränken fällt ein Korkgeld von 100 € an.
- Der Vermieter behält sich stichprobenartige Kontrollen vor.
Frage 3: Welche Räumlichkeiten kann ich mieten?
Sie können den Festsaal und/oder die Kneipe mieten. Bei einer Saalmietung kann zusätzlich die Schießbahn angemietet werden. Eine Anmietung der Küche ist nicht möglich. Geschirr kann für 3 € pro Gedeck bereitgestellt werden.
Frage 4: Welche technische Ausstattung ist vorhanden?
Der Festsaal verfügt über eine Musikanlage, AUX-/HDMI-Anschluss, Mikrofon und einen Deckenbeamer. Der Beamer kann per HDMI oder kabellos genutzt werden. Die Kneipe verfügt ebenfalls über eine Musikanlage und einen Beamer. Benötigte Anschlusskabel sind selbst mitzubringen.
Frage 5: Ab welchem Alter kann ich die Halle mieten?
Bei Mietern unter 21 Jahren kann der Verein eine weitere verantwortliche Person (mindestens 30 Jahre) verlangen. Bei Mietern unter 18 Jahren muss ein gesetzlicher Vertreter den Mietvertrag unterschreiben. Der Verein behält sich vor, bestimmte Veranstaltungen (z. B. 18. Geburtstage) abzulehnen.
Frage 6: Gibt es einen Kaffeevollautomaten?
Ein Kaffeevollautomat steht nicht zur Verfügung. Bei einer Kneipenanmietung kann eine Kapselmaschine genutzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Beratungsgespräch.
Frage 7: Wie hoch sind Miete und Kaution?
- Mitglieder: Sommer 150 €, Winter 170 €
- Nichtmitglieder: Sommer 300 €, Winter 320 €
Kaution:
300 € (zzgl. 50 € bei Anmietung des Grills). Erst nach Eingang der Kaution ist der Mietvertrag gültig. Vereinsmitglieder müssen mindestens ein Jahr bestätigte Mitgliedschaft besitzen, um den Mitgliedspreis zu erhalten.
Frage 8: Können Bedienungen oder DJs organisiert werden?
Bedienungen können vermittelt werden. Catering, DJs und weitere Dienstleistungen organisiert der Verein nicht, vermittelt auf Wunsch aber gerne Kontakte.
Frage 9: Wo kann ich erfragen oder feststellen, ob mein Wunschtermin noch verfügbar ist und wie kann ich reservieren?
Termine können per E-Mail an
info@einigkeit-soest.de
oder während unserer Öffnungszeiten persönlich angefragt werden.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns außerdem unter
0151 10860050.
Reservierungen können telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden,
sofern der gewünschte Termin noch verfügbar ist.
Eine verbindliche Zusage erfolgt jedoch erst nach Abschluss des
Mietvertrages und Eingang der Kaution.
Frage 10: Wie viele Personen passen in den Saal?
Der Festsaal ist für Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen ausgelegt. Die tatsächliche Kapazität hängt von Bestuhlung, Tanzfläche und Veranstaltungsart ab.